Exportabwicklung mit Expertise

Vertrauen Sie den Spezialisten.

Die Verzollung bei der Warenausfuhr ist ein komplexer Prozess, der aus vielen kleinen Schritten besteht. Unsere erfahrenen Experten begleiten Sie von der Zollanmeldung bis zum Ausgangsvermerk. Hier sind die wesentlichen Schritte:

Zollanmeldung
Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht werden. Unsere Spezialisten übernehmen diesen Schritt für Sie.
Prüfung und Begleitdokumente
Die Zollbehörde prüft die Anmeldung sowie die Begleitdokumente. Stichprobenweise erfolgt eine Kontrolle der Waren.
Ausfuhrbestimmungen und Genehmigungsvoraussetzungen
Bevor die Waren für den Export freigegeben werden, überprüfen wir alle relevanten Ausfuhrbestimmungen und Genehmigungsvoraussetzungen.
Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke
Nachdem die Waren die EU verlassen haben, erstellen wir den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke, auch bekannt als “Ausgangsvermerk”. Dieser Nachweis ist wichtig, um die Steuerbefreiung zu dokumentieren.

Verbessern Sie Ihren Export mit einer professionellen Ausfuhranmeldung In der vernetzten Welt des globalen Handels sind Exporte ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs eines Unternehmens. Eine sorgfältige Ausfuhranmeldung, ergänzt durch das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), ist unerlässlich, um Ihre internationalen Transaktionen effizient und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu gestalten. Sichern Sie sich einen reibungslosen Ablauf Ihrer Exporte.

Darüber hinaus überwacht der Zoll die Einhaltung von Exportkontrollgesetzen. Ein fundiertes Verständnis der Zollvorschriften ist daher unverzichtbar, um Ihr Exportgeschäft erfolgreich und gesetzeskonform zu führen.

Steigern Sie die Effizienz Ihres Exportgeschäfts mit der Expertise von LS-Zollagentur Die Komplexität der Ausfuhranmeldung und des Ausfuhrbegleitdokuments erfordert spezialisiertes Wissen und Erfahrung, um den Exportprozess zu optimieren. Viele Unternehmen vertrauen auf die Fachkompetenz von LS-Zollagentur, um sicherzustellen, dass ihre Dokumentation fehlerfrei und konform ist, wodurch das Risiko von Verzögerungen und Strafen minimiert wird.

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Sie planen, Waren in ein Drittland zu versenden? Gerne erstellen wir für Sie das erforderliche Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Das Export-Zollverfahren im Überblick
Auftrag
Bitte senden Sie uns die auftragsbezogenen Dokumente wie die Rechnung, Packliste und die Transportunterlagen per E-Mail an: info@ls-zollagentur.de
Elektronische Übermittlung an das Zollamt
Nachdem wir Ihre Unterlagen überprüft haben, extrahieren wir die erforderlichen Daten und übermitteln die Zollanmeldung in Ihrem Namen elektronisch an das zuständige Zollamt.
Gestellung der Ware
Die Ware wird an der von Ihnen angegebenen Adresse gestellt. Während dieser Zeit kann eine stichprobenartige Zollkontrolle vor Ort stattfinden.
Die üblichen Anmeldezeiten sind von 08:00 bis 10:00 Uhr (sofern Sie keine anderen Öffnungszeiten angeben).
Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)
Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) inklusive der MRN-Nummer per E-Mail.
Export
Nach erfolgreicher Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments steht dem Export Ihrer Waren nichts mehr im Wege.

Sobald wir Ihr alle erforderlichen Angaben erhalten haben, starten wir mit der Zollabwicklung, um ein reibungsloses Export Verfahren zu gewährleisten.

Unsere Leistungen im Bereich der Zollabwicklung setzen sich wie folgt zusammen

Bitte teilen Sie uns mit, bis wann Sie die Einfuhranmeldung benötigen und ob es im Normal- oder Expressverfahren abgefertigt werden soll.

Gemäß den Vorschriften muss die Ausfuhranmeldung spätestens 2 Stunden vor Dienstschluss an das zuständige Zollamt gesendet werden, um die Überlassung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) für den Folgewerktag zu erhalten.


Nutzen Sie die Vorteile einer professionellen Zollagentur für einen reibungslosen und effizienten Exportprozess.
Einstufige Ausfuhranmeldung
Für Waren unter einem Wert von 3.000 EUR ermöglichen wir ein vereinfachtes Ausfuhrverfahren direkt über die Ausgangszollstelle, ohne die Notwendigkeit einer Vorstellung beim Binnenzollamt.
Zweistufige Ausfuhranmeldung (Verfahren A und C)
Bei Waren über 3.000 EUR erfolgt die Abwicklung über das Ausfuhrzollamt mit anschließender Bearbeitung durch die Ausgangszollstelle. Verfahren A beinhaltet die Vorstellung am Amtsplatz des zuständigen Binnenzollamts, während Verfahren C die Vorstellung der Waren direkt bei Ihnen vor Ort durch das zuständige Zollamt vorsieht.
Ausfuhranmeldung für passive Veredelung
Exportierte Waren, die in einem Dritt- oder EFTA-Staat veredelt oder weiterverarbeitet werden, können nach der Veredelung abgabenreduziert oder -frei in die EU reimportiert werden.
Erstellung von Warenursprungsnachweisen
ir erstellen für Ihre Exportwaren ein Warenursprungszeugnis, das durch die lokale Industrie- und Handelskammer beglaubigt wird, um die Importabwicklung in verschiedenen Empfangsländern zu vereinfachen.
Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Dieser Präferenznachweis ermöglicht die abgabenfreie Einfuhr Ihrer Waren in das Bestimmungsland und gilt ausschließlich für den Handel zwischen der EU und der Türkei.
Präferenznachweis EUR.1 und EUR. MED
Basierend auf Warenursprungskalkulationen erstellen wir einen präferenziellen Nachweis, der je nach internationalem Abkommen niedrigere Zollsätze für Ihre Kunden im Empfängerland ermöglicht.
Carnet ATA
Für temporär exportierte Waren wie Monteurs Ausrüstungen oder Messeequipment, die nach Gebrauch wieder nach Deutschland oder in die EU eingeführt werden, erstellen wir ein Carnet ATA, wodurch sämtliche Abgaben entfallen.

Im Folgenden beantworten wir die häufig gestellten Fragen zum Thema Export & Ausfuhranmeldung


Was ist eine Einfuhranmeldung?

Ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein wesentlicher Bestandteil des Exportprozesses in Nicht-EU-Länder. Es dient als Nachweis für die Zulässigkeit der Ausfuhr und enthält wichtige Informationen wie den Versender, den Wert der Waren und das Bestimmungsland. Das ABD ersetzt die Ausfuhranmeldung in Papierform und ist erforderlich, wenn die Sendung einen Wert von über 1.000 € oder ein Gewicht von über 1.000 kg hat. Es muss korrekt erstellt und an der Sendung angebracht werden, um die Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen zu gewährleisten

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD): Ihr Schlüssel für einen reibungslosen Warentransport Das ABD ist ein unverzichtbares Element im Exportprozess und begleitet Ihre Waren sicher vom Ausgangszollamt bis zum Bestimmungszollamt. Es dient als Bestätigung, dass alle Waren korrekt deklariert wurden. Ein fehlerfrei ausgefülltes ABD ist entscheidend, um Verzögerungen oder Stopps im Transportprozess zu vermeiden.


Stellen Sie jetzt Ihren Antrag und sorgen Sie für einen ungestörten Warenfluss!

Die Ausfuhranmeldung ist ein wichtiger Schritt im Exportprozess, da sie die Zollbehörden über die Ausfuhr von Waren aus der EU informiert. In Deutschland wird das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) für die elektronische Abwicklung von Ausfuhranmeldungen genutzt.

Für die Ausfuhr von Waren aus der EU benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Ausfuhranmeldung: Dies ist das Hauptdokument, das bei den Zollbehörden eingereicht wird, um die Ausfuhr von Waren zu deklarieren.
  • Handelsrechnung: Eine detaillierte Rechnung, die vom Exporteur ausgestellt wird und Informationen über die Ware, den Wert und den Empfänger enthält.
  • Luftfrachtbrief (bei Lufttransport) oder Frachtbrief (bei anderen Transportarten): Ein Transportdokument, das die Details des Transports und der Waren angibt.
  • Packliste: Eine Aufstellung aller Pakete, die die genaue Anzahl, Beschreibung und das Gewicht der Waren enthält.
  • Ausfuhrgenehmigung: Falls erforderlich, je nach Art der Ware und Bestimmungsland.
  • Ursprungszeugnis: Ein Dokument, das den Ursprung der Waren bestätigt und für bestimmte Länder oder Handelsabkommen erforderlich sein kann.
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder A.TR.: Diese dienen als Präferenznachweise, um ggf. Zollvergünstigungen im Bestimmungsland zu erhalten.

Wie lange dauert die Exportabwicklung?

Um eine genaue Schätzung zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich direkt an unsere Experten bei LS-Zollagentur zu wenden. Sie können Ihre spezifische Situation bewerten und Ihnen eine präzise Antwort geben. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!


Was sind die Vorteile von Carnet ATA?

Das Carnet ATA bietet mehrere Vorteile für die temporäre Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Waren. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

Diese Vorteile machen das Carnet ATA zu einem wertvollen Instrument für Unternehmen und Privatpersonen, die Waren für Messen, Ausstellungen oder berufliche Einsätze temporär ins Ausland bringen möchten.