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    Verzollungsvollmacht erteilen


    Vollmacht für die Verzollung

    Gemäß Artikel 19 des Zollkodex der Union (UZK) benötigen wir von Ihnen für die Verzollung Ihrer Sendung eine Vollmacht. Für die Erteilung der Vollmacht zur Abfertigung Ihrer Sendung bestätigen Sie bitte die Beauftragung und die Kenntnisnahme der Hinweise zum Datenschutz.

      Hiermit bevollmächtige ich die LS-Zollagentur bis auf schriftlichen Widerruf für mich die zollrechtliche Abfertigung der durch mich eingeführten Sendungen in direkter Vertretung. Ich bestätige zudem die Auftragsbedingungen und Gebühren für die Zollabfertigung.

      Diese Vollmacht berechtigt auch zur Erteilung einer Untervollmacht. Die Untervollmacht berechtigt zur zollrechtlichen Stellvertretung und der Erteilung einer weiteren Untervollmacht. Die zollrechtliche Abfertigung wird durch die LS-Zollagentur selbst als Zolldienstleister und Unterbevollmächtigte von LS-Zollagentur erbracht. LS-Zollagentur und deren Zolldienstleister sind zur weiteren Unterbeauftragung und Unterbevollmächtigung an Dritte berechtigt.

      Benötigen Sie Unterstützung? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ls-zollagentur.de

      Alternativ stehen wir Ihnen telefonisch unter + 49 (0) 211 54247320 gern zur Verfügung.